Objekt
Ein beamteter Zöllner auf der Anklamer Fähre erhob von allen vorbeifahrenden Schiffen den Zoll für die Ladung und außerdem noch die "Wetengelder" d.h. Gelder für die Aufstellung von Seezeichen.Nicht unbedeutend waren die Einnahmen von der Stadtwaage, von dem Fleischgeld, dem Hopfenscheffel, dem Bierkeller,der Apotheken- gerechtigkeit,dem Ziegelhofe, der Wassermühle in Görke.Die Gerichtsbarkeit der Stadt wurde von einem besoldeten Richter (Syndikus) und zwei Holzherren ausgeübt.Ein "Niedergericht" untersuchte die leichten Straffälle. Vor das Wettgericht kamen die See- und Handelssachen, das "Bauamt" entschied die Bau-, Grenz- und "Servitutsachen", d.h. die Haftlasten auf einem Grundstück.Die Ratsherren waren der Wein-, Bier- und Brotherr, der Korn-, Fisch-, Fleisch-, Wette- und Dammherr.